Captives
Strategisches Instrument der Konzernsteuerung
Captives sind ein etabliertes Instrument zur Steuerung von Risiken und Finanzierungsfunktionen innerhalb von Konzernen. Sie ermöglichen es Unternehmen, ausgewählte Risiken oder Finanzierungsaufgaben in einer rechtlich selbstständigen, aber konzerngebundenen Gesellschaft zu bündeln.
Am häufigsten kommen Versicherungs- und Rückversicherungscaptives zum Einsatz. Daneben existieren Finanzierungs- und Leasinggesellschaften mit vergleichbarer Inhouse-Funktion, insbesondere zur Absatz- und Kundenfinanzierung.
Begriff und Einordnung
Der Begriff Captive beschreibt kein eigenständiges Rechtsinstitut, sondern ein organisatorisches Modell. Charakteristisch ist, dass die Gesellschaft überwiegend oder ausschließlich Leistungen für den eigenen Konzern erbringt.
Versicherungs-Captives sichern konzerninterne Risiken über formelle Versicherungs- oder Rückversicherungsverträge ab. Sie stellen damit eine strukturierte Alternative zum reinen Selbstbehalt dar und grenzen sich zugleich von der vollständigen Auslagerung an externe Versicherer ab. Finanzierungs- und Leasing-Captives übernehmen hingegen keine klassischen Versicherungsrisiken, sondern erfüllen zentrale Funktionen innerhalb der konzerninternen Finanzierungsarchitektur.
Strukturmodelle und Erscheinungsformen
In der Praxis existieren unterschiedliche Captive-Strukturen. Neben direkt zeichnenden Versicherungs-Captives sind Rückversicherungscaptives verbreitet, die Risiken über sogenannte Fronting-Modelle übernehmen. Ergänzend kommen strukturierte Lösungen wie Protected Cell Companies (PCC) zum Einsatz, bei denen Vermögenswerte und Verpflichtungen rechtlich voneinander getrennt werden.
Die konkrete Ausgestaltung hängt maßgeblich vom gewählten Domizil sowie dessen rechtlichen, aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab.
Rechtliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
Captives werden regelmäßig als Kapitalgesellschaften errichtet und verfügen über eigene Leitungs- und Kontrollorgane. Versicherungs- und Rückversicherungscaptives unterliegen der Versicherungsaufsicht des jeweiligen Sitzstaates. Diese umfasst insbesondere:
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Zulassungs- und Genehmigungspflichten
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Solvenz- und Kapitalanforderungen
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Governance- und Compliance-Vorgaben
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laufende Berichts- und Prüfungspflichten
Viele Jurisdiktionen sehen dabei proportionale Aufsichtsanforderungen vor, die Größe und Risikoprofil der Captive berücksichtigen.
Grenzüberschreitende Tätigkeiten – etwa innerhalb der EU oder des EWR – sind häufig über Anzeige- oder Passmechanismen möglich. Außerhalb integrierter Märkte ist regelmäßig eine lokale Zulassung oder die Einbindung zugelassener Fronting-Versicherer erforderlich.
Steuerliche und grenzüberschreitende Aspekte
Aus steuerlicher Sicht stehen insbesondere die wirtschaftliche Substanz, die tatsächliche Übernahme von Funktionen und Risiken sowie eine fremdübliche Prämien- und Gebührenkalkulation im Fokus.
Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass die Captive operativ tätig ist und über eine belastbare Organisations- und Entscheidungsstruktur verfügt. Weitere relevante Aspekte sind:
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Versicherungs- und Quellensteuern
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konzerninterne Verrechnungspreise
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Doppelbesteuerungsabkommen
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Fragen der wirtschaftlichen Eigentümerschaft
Diese Faktoren beeinflussen die steuerliche Gesamtbelastung und erfordern eine integrierte Betrachtung.
Vertragsgestaltung und operative Umsetzung
Die Beziehungen zwischen Captive und Konzernunternehmen werden durch interne Policen und Dienstleistungsverträge geregelt. Diese definieren insbesondere Deckungsumfang, Prämien, Selbstbehalte und Schadenprozesse.
In Fronting-Strukturen kommt dem Zusammenspiel zwischen Erstversicherer und Captive besondere Bedeutung zu – insbesondere im Hinblick auf Risikotransfer, Sicherheiten und aufsichtsrechtliche Anerkennung. Häufig greifen Captives zudem auf externe Dienstleister zurück, etwa für Management, Aktuariat oder Schadenbearbeitung. Klare vertragliche Regelungen und eine aktive Steuerung sind hierbei essenziell.
Governance, Compliance und Risikomanagement
Eine professionelle Governance ist zentral für den nachhaltigen Betrieb einer Captive. Die Geschäftsleitung muss fachlich geeignet und zuverlässig sein. Unabhängige Schlüsselfunktionen wie Risikomanagement, Compliance und interne Revision sind vorzuhalten.
Ein strukturiertes Risikorahmenwerk, regelmäßige Berichterstattung sowie Stresstests stellen die Solvenz sicher und ermöglichen eine transparente Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. Ergänzend gewinnen Themen wie Geldwäscheprävention, Sanktionsprüfungen und Datenschutz zunehmend an Bedeutung.
Lebenszyklus einer Captive
Der Lebenszyklus einer Captive reicht von der Gründung und aufsichtsrechtlichen Genehmigung über den laufenden Betrieb bis hin zu strukturellen Anpassungen oder der Beendigung des Geschäfts.
Wesentliche Änderungen – etwa neue Versicherungssparten, Kapitalmaßnahmen oder Anpassungen der Rückversicherungsstrategie – sind regelmäßig anzeige- oder genehmigungspflichtig. Bei der Einstellung des Neugeschäfts erfolgt in der Praxis ein geordneter Run-off, alternativ eine Portfolioübertragung oder Liquidation unter Wahrung der Gläubiger- und Solvenzschutzinteressen.
Bedeutung für Konzernsteuerung und Rechnungslegung
Captives sind in der Regel in den Konzernabschluss einzubeziehen. Daraus ergeben sich bilanzielle Fragestellungen, insbesondere zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen, interner Rückversicherungen und Ergebnisabführungen. Gleichzeitig spielen Verrechnungspreise und die nachweisbare wirtschaftliche Substanz eine zentrale Rolle für Transparenz und steuerliche Anerkennung.
Fazit
Captives ermöglichen eine gezielte, strukturierte und nachhaltige Steuerung von Risiken und Finanzierungsfunktionen im Konzern. Ihr strategischer Mehrwert entfaltet sich jedoch nur bei sorgfältiger rechtlicher, regulatorischer und steuerlicher Gestaltung sowie einer belastbaren Governance.
Substanz, Transparenz und Fremdüblichkeit sind dabei die entscheidenden Erfolgsfaktoren.

