
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine besondere Rechtsform von Versicherungsunternehmen, bei der die Versicherten zugleich Mitglieder und Träger des Unternehmens sind. Im Mittelpunkt steht nicht die Gewinnerzielung für externe Anteilseigner, sondern der gegenseitige Schutz der Mitglieder. Der VVaG beruht auf dem Prinzip der Solidarität: Die Mitglieder schließen sich zusammen, um gemeinsam bestimmte Risiken abzusichern. Überschüsse werden in der Regel zur Stärkung der Eigenmittel, zur Verbesserung der Leistungen oder zur Beitragsentlastung der Mitglieder verwendet – nicht zur Ausschüttung an Aktionäre.
Zentrale Merkmale eines VVaG
- Mitgliederprinzip: Versicherungsnehmer sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins
- Keine Aktionäre: Das Unternehmen gehört seinen Versicherten
- Gemeinschaftlicher Risikoausgleich: Risiken werden solidarisch getragen
- Langfristige Ausrichtung: Stabilität und Nachhaltigkeit stehen im Vordergrund
- Mitbestimmung: Mitglieder haben – direkt oder indirekt – Einfluss auf die Unternehmensführung
Organisation und Aufsicht
Ein VVaG ist eine juristische Person des privaten Rechts und unterliegt – wie andere Versicherungsunternehmen – der staatlichen Versicherungsaufsicht. Die Unternehmensorgane (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung oder Vertreterversammlung) sorgen für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Wahrung der Mitgliederinteressen.
Einsatzbereiche
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit finden sich häufig in klar abgegrenzten Zielgruppen oder Branchen, zum Beispiel:
- berufsständische Absicherungen
- branchenspezifische Versicherungslösungen
- regionale oder thematische Versicherungskonzepte
Bedeutung
Der VVaG steht für Vertrauen, Nähe zu den Versicherten und langfristige Verantwortung. Durch seine Struktur eignet er sich besonders für individuelle, nachhaltige und gemeinschaftsorientierte Versicherungslösungen, bei denen der Nutzen der Mitglieder klar im Mittelpunkt steht.



